Die Taufe ist ein Zeugnis eines guten Gewissens (vgl. 1 Petr 3, 21), dass der zu Taufende die Wiedergeburt gefunden hat und die Vergebung der Sünden. So bekennt er sich nun entschieden zu Christus. Erst im Zeugnis  wird etwas veröffentlicht und bekräftigt, was bezeugt wird. Es ist also ein öffentliches Bekenntnis zu Jesus Christus in einem sehr verbindlichen Sinn (vgl. Mt 10, 32),

Die Lehre einer Taufwiedergeburt der kath. und ev. Kirche sieht in der Taufe ein in sich wirkendes Sakrament, was ein Gedanke aus der außerchristlichen Mysterien Religion ist,  die auch solche  Initiationsriten, Einweihungsriten kennt. In diesem Sinne  werde die Taufe als heilsnotwendig gesehen, was ich so nicht teilen kann.

Es gibt aber auch einen Taufbefahl (vgl. Apg 2, 38; Apg 10,48), der im Glaubensgehorsam angenommen werden soll (vgl. Röm 1,5; 16,26). Dass die Taufe so unverzichtbar zum Leben des Christen gehört, führt auch zu dem Wort, dass sie ein Befahl des Herrn ist (vgl. Mt 28, 19) und  so "notwendig" ist, um den Willen des Herrn zu tun. 
Wenn jemand in der Gewissheit der Wiedergeburt ist und die Taufe ein lebenslang  ablehnt, ist er in einem wesentlichen Punkt ungehorsam, so dass man dann kaum mehr von einer glaubhaften Jüngerschaft im Glaubensgehorsam gegenüber Jesus Christus sprechen kann.

Es darf also die Taufe nicht verdinglich werden, dass sie in sich heilswirksam wäre, aber  doch so konkret, weil sie eine geistliche Wirklichkeit bezeugt, die nicht ausgeklammert werden kann. Der rechte Schächer hat erkannt, dass Jesus der Messias ist und  ER mit seinem Reich kommen wird. Dorthin wollte er auch dann kommen. Es ist also ein alttestamentlicher Glaube der Verheißung wie bei den Vätern des Alten Testamens.

Das Evangelium wird erst nach der Auferstehung ab dem Pfingsttag verkündet. Vorher war das tragende Thema das Reich Gottes. Jetzt geht es um Wiedergeburt (Joh 3, 6), die in der Taufe bezeugt wird.

Wenn jemand nicht die Möglichkeit einer Taufe hat und sie aber nicht ausschließt,  ist dann der Tauffrage gegenüber nicht ungehorsam. Den Ausdruck, der Glaubensgehorsam sei heilsnotwendig, muss etwas relativiert werden. Der Gerechte lebt aus dem Glauben (vgl. Röm 1, 17), der ist heilsnotwendig. Unsere Bereitschaft gehorsam sein zu wollen, ist vor Gott angenehm, auch wenn wir darin noch manchmal versagen.

Ich möchte alle jene ermutigen, die Jesus Christus als ihren Erlöser und Herrn aufgenommen haben nachdem sie von Herzen umgekehrt sind zu ihm, sich zu fragen, was hindert mich, getauft zu werden (vgl. Apg 8,36). So wird ihm dann auch zugesprochen werden: Wenn du von ganzen Herzen glaubst, so ist es erlaubt! (vgl. Apg 8, 37).  Deine eventuelle  Säuglingstaufe hatte vor Gott keine Gültigkeit, so ist es dann jetzt auch keine Taufwiederholung.

Johannes Ramel
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